Die Neufassung des Gebärmutterhalskrebs-Screenings hat für Frauen ab 35 Jahren die bis Ende 2019 gültige Regelung ersetzt. Auf alle anderen Vorsorgeuntersuchungen haben Frauen ab 35 Jahren wie bisher jährlich Anspruch!
Das neue Screening im Überblick
In Kraft seit: 1. Januar 2020
Zwei Altersgruppen, zwei Modelle: Das neue Vorsorge-Modell sieht unterschiedliche Verfahren für zwei getrennte Altersgruppen vor:
- Frauen im Alter zwischen 20 und 34 Jahren können weiterhin – wie bisher auch – eine jährliche zytologische Untersuchung (Pap-Test) in Anspruch nehmen.
- Frauen ab dem Alter von 35 Jahren können alle drei Jahre eine sogenannte Ko-Testung nutzen. Das ist die Kombination aus einer zytologischen Untersuchung und einem Test auf Infektion mit Humanen Papillomviren (HPV-Test)
Für die Tests sind keine Altersobergrenzen vorgesehen.
Keine Beunruhigung bei positivem Testergebnis: Eine Ko-Testung wird immer dann als positiv gewertet, wenn einer von beiden oder beide Verfahren ein positives Ergebnis aufweisen. Das ist nicht selten der Fall. Denn
- die zytologische Untersuchung findet Zellveränderungen auch in einem sehr frühen, noch unbedenklichen Stadium
- der HPV-Test zeigt auch jene weit überwiegende Zahl an Infektionen an, die ohne Folgen wieder verschwinden.
Eine positive Ko-Testung ist also in der Regel zunächst nichts anderes als ein Anhaltspunkt dafür, dass eine Kontrolluntersuchung in einem kürzeren Zeitintervall durchgeführt werden sollte: statt in drei Jahren, wie im Normalfall eines negativen Testergebnisses, z.B. schon nach einem oder einem halben Jahr. In jedem Fall besteht ausreichend Zeit für eine genauere Abklärung.
Je nach Testergebnis sieht das neue Modell für beide Altersgruppen festgelegte Kontroll- oder Abklärungs-Schritte vor. Ihre Ärztin bzw. Ihr Arzt wird Ihnen dann das Ergebnis erklären und mit Ihnen einen Abklärungs- oder Kontrolltermin vereinbaren.
Einladung: Im Alter zwischen 20 und 65 Jahren erhalten alle Frauen im Fünf-Jahresrhythmus per Post eine Informationsschrift zum Screening von ihrer Krankenkasse.
Achtung! Die obere Altersgrenze gilt nur für die Aussendung des Einladungsschreibens, nicht für die Berechtigung zur Inanspruchnahme der Vorsorge. Auch nach dem 65. Geburtstag sollten Frauen die Gebärmutterhalskrebs-Früherkennung in Anspruch nehmen.
Wissenschaftliche Begleitung: In einer Einführungsphase von sechs Jahren soll das Screening wissenschaftlich begleitet werden. Ärzte und Gesetzliche Krankenversicherung erhoffen sich Daten mit einer Aussage über die Effektivität des neuen Screeningmodells, also über die Entwicklung von Erkrankungs- und Sterberate bei Gebärmutterhalskrebs. Die Frist von sechs Jahren erklärt sich daraus, dass dann jede Frau die Möglichkeit für zwei Ko-Testungen hatte.
Vorsorgeteilnehmerinnen können Einspruch gegen die Verwendung der über sie erhobenen Daten einlegen. Sie können die Datenerhebung selbst jedoch nicht verweigern, da diese zwingender Bestandteil der Krebsvorsorgeuntersuchung ist.
Weitere jährliche Vorsorgeuntersuchungen bleiben auch für Frauen ab 35 Jahren bestehen:
- Beratung und Betreuung in Fragen der Verhütung, des Kinderwunsches oder der Wechseljahre
- Die Jährliche Tastuntersuchung des inneren Genitals
- Die jährliche Tastuntersuchung der Brust (ab 30 Jahren)
- Inspektion der Haut