Erst im fortgeschrittenen Stadium macht sich Gebärmutterhalskrebs durch Symptome bemerkbar. Deshalb ist eine regelmäßige Teilnahme an der Vorsorge und Früherkennung – auch ohne jede Beschwerden – so wichtig.
Die Hauptursache für die Entstehung von Gebärmutterhalskrebs ist eine Infektion mit humanen Papillomviren (HPV). Einen ersten Schutz gegen einige gefährliche Virenstämme bietet eine HPV-Impfung vor dem ersten sexuellen Kontakt.
Das Verfahren zur Früherkennung von Gebärmutterhalskrebs setzt auf die zytologische Untersuchung und den HPV-Test. Die zytologische Untersuchung kann durch ein konventionelles Verfahren („Pap-Abstrich“) oder durch die Weiterentwicklung, die Dünnschichtzytologie, erfolgen, bei der das Abstrichmaterial gereinigt und in einer Zelllösung so aufbereitet wird, dass es besonders gut zu beurteilen ist. Mit einem ergänzenden HPV-Test kann eine Infektion festgestellt werden, bevor sich Zellen verändert haben.
Näheres zum neuen Screening erfahren Sie in den nachfolgenden Informationsfeldern.

  • Was sollten Jungen, Mädchen und ihre Eltern über die HPV-Impfung wissen?

    Eine Infektion mit HP-Viren ist das ausschlaggebende Risiko für die Entstehung von Gebärmutterhalskrebs. Dieses Risiko lässt sich reduzieren, wenn sich Mädchen und Jungen vor dem ersten Geschlechtsverkehr gegen die Infektion mit HPV impfen lassen. Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt die Kosten für die Impfung für Versicherte im Alter zwischen neun und vierzehn Jahren – bis zum 18. Lebensjahr kann sie nachgeholt werden. Einige Krankenkassen erstatten die Impfung auch in höherem Alter.

    Wie alle Impfungen kann auch die HPV-Impfung keinen hundertprozentigen, lebenslangen Schutz garantieren. Wenn bereits eine Infektion mit HP-Viren vorliegt, hat die Impfung keinen Effekt mehr.

    Für die HPV-Impfung braucht man zwei bis drei Termine. Nebenwirkungen einer HPV-Impfung können Rötungen, Schmerzen, Schwellungen oder Juckreiz an der Impfstelle sein. Außerdem kann es zu leichtem Fieber kommen, zu Kopf- und Gelenkschmerzen oder auch zu Magen-Darm-Beschwerden. Diese Reaktionen sind jedoch vorübergehend und klingen schnell wieder ab.

  • Wird der HPV-Test erstattet?

    Für Frauen im Alter zwischen 20 und 34 Jahren wird der HPV-Test nur dann von den Gesetzlichen Krankenkassen übernommen, wenn vorher schon Zellveränderungen aufgefallen sind. Für Frauen im Alter ab 35 Jahren wird der HPV-Test im Rahmen der Ko-Testung von der Krankenkasse alle drei Jahre erstattet.

  • Welchen Sinn hat ein HPV-Test?

    Acht von zehn Frauen infizieren sich im Lauf der Jahre mit HPV. Längst nicht jede Infektion entwickelt sich zum Gebärmutterhalskrebs. Mit einem HPV-Test kann eine Infektion mit HP-Viren erkannt werden – in der Regel die Voraussetzung für die Entwicklung eines Gebärmutterhalskrebs. Bei einem negativen HPV-Test ist die Wahrscheinlichkeit eines Krebsrisikos gering. Eine genaue Diagnose bekommt man durch eine zytologische Untersuchung.

    Als neueres Verfahren ist, nach dem DNA-Test, der mRNA-Test entwickelt worden. Von diesem Test erhofft man sich eine genauere Aussage darüber, ob sich aus einer HPV-Infektion eine bösartige Gewebeveränderung ergeben kann oder nicht.

  • Was der HPV-Test kann – und was nicht

    Ein HPV-Test erkennt die Infektion mit Papillomviren. Sie verläuft meist unbemerkt, weil die Frau keine Symptome verspürt.

    Ein negatives Testergebnis (also keine Infektion) besagt, dass eine Zellveränderung nicht sehr wahrscheinlich ist, völlig ausschließen kann der HPV-Test das aber nicht.

    Wenn der HPV-Test positiv ist (eine Infektion also vorhanden ist), heißt das nicht zwangsläufig, dass Veränderungen am Gebärmutterhals vorhanden sind. Daher empfiehlt das Robert-Koch-Institut, dass neben einem HPV-Test auch immer ein Pap-Abstrich gemacht werden sollte.

  • Was passiert beim Abstrich?

    Ein Abstrich ist Teil der Krebsfrüherkennung beim Frauenarzt. Der Begriff „Abstrich(entnahme)“ bezeichnet eigentlich den Vorgang des Ablösens von Zellen des Oberflächengewebes für diagnostische Zwecke – in diesem Fall mit einem Bürstchen oder Spatel vom Gebärmutterhals. Die gewonnenen Zellen werden dann auf Auffälligkeiten untersucht (s.u. „zytologische Untersuchung“). Manchmal wird der Abstrich auch „Pap-Abstrich“ genannt (nach dem Arzt George Papanicolaou). Längst nicht jede Auffälligkeit ist Anlass zur Besorgnis. Oft handelt es sich um harmlose Entzündungen oder Gewebeveränderungen, die von alleine ausheilen.

  • Was ist eine zytologische Untersuchung?

    Die durch einen Abstrich am Gebärmutterhals gewonnenen Gewebezellen werden unter dem Mikroskop untersucht, um Krebsvorstufen oder auch Krebszellen zu entdecken und behandeln zu können.

  • Wie zuverlässig sind zytologische Untersuchungen?

    Bei auffälligem Ergebnis einer zytologischen Untersuchung besteht eine sehr hohe Wahrscheinlichkeit, dass eine entsprechende Gewebeveränderung auch tatsächlich vorliegt. Es gibt also fast nie „falschen Alarm“. Krebsvorstufen und bereits vorhandene Krebszellen werden zu 70 Prozent erkannt. Gründe für die nicht erkannten restlichen 30 Prozent können darin liegen, dass Fehler bei der Beurteilung gemacht werden oder dass es zu Fehlern bei der Abstrichentnahme kommt.
    Ein neueres Verfahren ist die Dünnschichtzytologie. Anders als bei den herkömmlichen Untersuchungen können die entnommenen Abstriche mehrmals verwendet werden, etwa auch für einen zusätzlichen HPV-Test. Die Dünnschichtzytologie kann einige Nachteile des Pap-Abstrichs ausgleichen und kann zu eindeutigeren Befunden kommen.

    Die Dünnschichtzytologie ist seit dem 1.1.2020 Teil des Früherkennungsprogramms der gesetzlichen Krankenversicherung.

  • Was geschieht auf dem gynäkologischen Stuhl bei der Früherkennung von Gebärmutterhalskrebs?

    Die Frauenärztin oder der Frauenarzt hält mit einem speziellem Instrument (Spekulum) die Scheidenwand etwas zur Seite, um am Ende der Scheide den Gebärmutterhals sehen zu können.

    Dann wird von der Oberfläche um den Eingang (Muttermund) und aus dem Gebärmutterhalskanal ein Abstrich entnommen. Das verursacht keine Verletzungen und keine Schmerzen.

    Bei leichten Auffälligkeiten ist meistens nur eine Verlaufskontrolle oder Behandlung direkt in der gynäkologischen Praxis nötig. Bei stärker auffälligen Abstrichergebnissen sollte eine Abklärung in einer Dysplasiesprechstunde erfolgen (siehe Abschnitt „Was passiert in der Dysplasiesprechstunde“).

  • Was passiert in der Dysplasiesprechstunde?

    Die Dysplasiesprechstunde ist eine Spezialsprechstunde für Frauen, bei denen im Rahmen ihrer Vorsorgeuntersuchung Vorstufen oder Erkrankungen am Gebärmutterhals (aber auch am Muttermund, an der Scheide oder den Schamlippen) festgestellt wurden. Bei leichten oder mittelschweren Zellveränderungen ist eine Verlaufskontrolle oder die Behandlung im Rahmen der normalen Vorsorgeuntersuchungen ausreichend.

    In der Dysplasiesprechstunde werden die Scheide und der Gebärmutterhals mit einer speziellen Vergrößerungsoptik (dem Kolposkop) unter Anwendung eines oder mehrerer Färbetests (Iodprobe/Essigprobe) untersucht, um Anzeichen auf Gebärmutterhalskrebs oder Vorstufen zu entdecken, die mit bloßem Auge nicht zu sehen sind. Das Kolposkop wird nicht eingeführt, sondern vor der Scheide positioniert. Bei der Untersuchung können dann von auffälligen Stellen eine oder mehrere Gewebeproben (Biopsien) entnommen werden, um eine feingewebliche Sicherung der Diagnose zu erreichen. Die Probeentnahme ist meistens nicht schmerzhaft. Nach der Untersuchung kann es zu leichten Blutungen oder bräunlichem Ausfluss kommen (oft wird auch ein Tampon gelegt, der von der Patientin nach einigen Stunden selbst wieder entfernt werden kann). Beides ist unproblematisch, die Stellen der Gewebeentnahme sind nach einem Tag wieder abgeheilt.

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