Allgemeine Einschätzung

Die Anzahl der diagnostischen Untersuchungen wird sich im Zuge des neuen Screeningverfahrens verschieben. Genauere Zahlen werden nach den ersten ca. 12 Monaten erwartet (die Teilnahmerate ist Bestandteil des Evaluationsverfahrens).

Etwa zwei Drittel der vorsorgeberechtigten Frauen sind über 35 Jahre alt. Sie hatten bisher einen Anspruch auf jährliche zytologische Untersuchung, seit 1.1.2020 alle drei Jahre einen Anspruch auf zytologische Untersuchung und HPV-Testung.

Damit wird sich innerhalb dieser Altersgruppe die Anzahl der jährlichen Abstrichuntersuchungen nominell verringern, die der HPV-Tests erhöhen. In der einzelnen Praxis ist dies allerdings abhängig von der Alterszusammensetzung der Patientinnen und von Anzahl und Indikation der Kontrolluntersuchungen.

 

Modell: 80-%-Teilnahme

Wenn es gelingt, die Teilnahmerate des bisherigen Verfahrens der Zervixkarzinom-Früherkennung von 80 % im 3-Jahresintervall auch im neuen Verfahren zu erreichen, würde sich für das Zervixkarzinom-Screening folgende Überschlagsrechnung ergeben (Zahlen gerundet):

27 Mio. Frauen im Alter ab 35 Jahren leben in Deutschland; sie haben Anspruch auf dreijährliche Ko-Testung (inkl. PKV-Versicherte).

Geht man davon aus, dass auch das neue Screening eine Teilnahmerate von ca. 80 % im 3-Jahresintervall erreicht, wie für das bisherige Verfahren belegt, dann gilt:

  • 21 Mio. Frauen werden im 3-Jahresintervall eine zytologische Untersuchung bekommen. Diese Zahl ist wahrscheinlich geringer als die Summe aller Teilnahmen am bisherigen Verfahren.
  • 21 Mio. Frauen werden im 3-Jahresintervall zusätzlich einen HPV-Test bekommen. Dieser Test war bisher im Primärscreening nicht vorgesehen.

 

Unwägbarkeiten

Derzeit nicht abzusehen ist:

  • die Wirkung des Einladungsschreibens: Wie viele Frauen lassen sich durch das Informationsschreiben (im Fünfjahres-Turnus) zusätzlich dazu bewegen, am Screening teilzunehmen? (Dieser Effekt sollte durch das Zentralinstitut für die Kassenärztliche Versorgung ausgewertet werden, auch um genauere Hinweise zu bekommen, wie derartige Informationsschreiben auch für andere Indikationen einsetzbar sind.)
  • die Zahl der Abklärungsbefunde: In welchem Maße wird sich die Zahl der Abklärungen wegen der höheren HPV-Prävalenz verändern?
    • Die Experten schätzen einen generellen Anstieg des Abklärungsbedarfs von ca. 7-10 %.
    • Die Erhöhung des Kolposkopiebedarfs lässt sich derzeit noch nicht verlässlich einschätzen. Jedenfalls geht man davon aus, dass 6 – 8 % der Frauen ab den 36. Lebensjahr einen positiven HPV-Befund haben. Kolposkopien sind indiziert:
      • sofort, bei hochgradig auffälligen Veränderungen (IV, V)
      • innerhalb von 3 Monaten bei mittelgradigen Veränderungen (III-p, III-g, IIID2)
      • innerhalb von 3 Monaten bei mittelgradigen Veränderungen (II-p, II-g, IIID1) und positivem HPV-Test
      • innerhalb von 3 Monaten, wenn bei einem IIID1-Befund nach 12 Monaten immer noch mindestens II-p oder ein positiver HPV-Test vorliegt.
  • die Inanspruchnahme des „grauen Screenings“: In welcher Zahl werden Frauen sich in einem engeren als dem Dreijahres-Turnus untersuchen lassen (kurativ oder IGeL)?
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