Vorab eine Einschränkung: Die Abklärung der Pap-Gruppen II-e, III-e, III-x, V-e und V-x ist nicht Gegenstand der Richtlinie. Diese Befundgruppen werden vom hier aufgeführten Abklärungsalgorithmus nicht behandelt und bedürfen einer abweichenden Regelung.

 

Abklärung für Frauen im Alter von 20 bis 34 Jahren: zytologische Untersuchung

Diese Altersgruppe wird zur Abklärung für die Befundgruppen II-p, II-g oder IIID1 (nach Münchener Nomenklatur III) noch einmal unterteilt:

  • Im Alter von 20 bis 29 Jahren erfolgt im Zeitraum von 6 bis 12 Monaten eine Kontroll-Zytologie. In diesem Fall ist eine Kolposkopie nur dann vorgesehen, wenn die Zellveränderungen über 24 Monate persistieren oder höhergradige Zellveränderungen auftreten.
  • Im Alter von 30 Jahren bis 34 Jahren erfolgt nach 6 bis 12 Monaten die Kontrolle des zytologischen Befundes durch einen HPV-Test. Bei positivem HPV-Test findet in dieser Altersstufe bereits nach 3 Monaten eine Abklärungskolposkopie statt, bei einem negativen HPV-Nachweis erfolgt die Rückkehr zum regulären Screening.

Befunde der Gruppen III-p, III-g oder IIID2:

  • Für alle Frauen im Alter zwischen 20 und 34 Jahren sieht die Richtlinie eine Abklärungskolposkopie innerhalb von 3 Monaten vor.

Befunde der Gruppen IV und V:

  • Hier sollte laut Richtlinie eine unverzügliche Abklärungskolposkopie erfolgen.

 

Abklärung für Frauen ab dem Alter von 35 Jahren: Ko-Testung

Befund der Gruppe I und positiver HPV-Test:

  • Die Frauen sollen nach 12 Monaten abermals durch Ko-Testung untersucht werden. Ergibt in dieser zweiten Untersuchung die Zytologie mindestens den Befund II-p oder ist der HPV-Test positiv, so soll hier innerhalb von 3 Monaten eine Abklärungskolposkopie erfolgen.

Befunde der Gruppe II-p, II-g und negativer HPV-Test:

  • Sind nicht Gegenstand der Richtlinie. Hier erfolgt die Nachsorge außerhalb der Richtlinie.

Befund der Gruppe IIID1 und negativer HPV-Test:

  • Erneute Ko-Testung nach 12 Monaten. Ergibt in dieser zweiten Untersuchung die Zytologie mindestens den Befund II-p oder ist der HPV-Test positiv, erfolgt innerhalb von 3 Monaten eine Abklärungskolposkopie.

Befunde der Gruppe II-p, II-g oder IIID1 und positiver HPV-Test:

  • Diese Befunde erfordern eine Abklärungskolposkopie innerhalb von 3 Monaten.

Befunde der Gruppen III-p, III-g oder IIID2:

  • Hier sieht die Richtlinie in jedem Fall – also unabhängig vom Ergebnis des HPV-Tests – eine Abklärungskolposkopie innerhalb von 3 Monaten vor.

Befunde der Gruppen IV und V:

  • Hier sieht die Richtlinie in jedem Fall – also unabhängig vom Ergebnis des HPV-Tests – eine „unverzügliche“ Abklärungskolposkopie vor.

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