Das neue Verfahren teilt die anspruchsberechtigten Patientinnen prinzipiell in zwei Altersgruppen. Für Frauen im Alter von 20 bis 34 Jahren ist eine jährliche zytologische Untersuchung vorgesehen, für Frauen ab 35 Jahren eine Ko-Testung. Bei ihr erfolgt eine diagnostische Absicherung auf zwei verschiedenen Wegen. Einerseits stellt das Labor fest, ob eine HPV-Infektion vorliegt, die gefährliche Zellveränderungen auslösen könnte. Andererseits wird unter dem Mikroskop geprüft, ob bereits krankhaft veränderte Zellen vorhanden sind. Diese doppelte Diagnostik bietet ein Maß an Zuverlässigkeit, das nach wissenschaftlichen Erkenntnissen eine Verlängerung des Screening-Intervalls auf drei Jahre rechtfertigt.