• Abklärung

    Das neue Screening-Verfahren legt fest, in welchen Schritten bei einem positiven Befund die weitere Abklärung erfolgt. Für jede Altersgruppe werden unterschiedliche Empfehlungen und diagnostische Maßnahmen ausgesprochen. Diese reichen von Abstrichkontrollen und erneutem HPV-Nachweis bis hin zur Abklärungskolposkopie.

  • Altersgruppen

    Der Gemeinsame Bundesausschuss hat sich entschieden, die für die Gebärmutterhalskrebs-Früherkennung anspruchsberechtigten Frauen in zwei Altersgruppen aufzuteilen. Eine Altersgruppe beinhaltet Frauen im Alter von 20 bis 34 Jahren, in der anderen finden sich Frauen ab 35 Jahren.

    • Eine HPV-Infektion ist bei jüngeren Frauen weit verbreitet, bewirkt aber in der Regel keine Zellveränderung. Daher wird in dieser Altersgruppe mit der zytologischen Untersuchung nach krankhaft veränderten Zellen gesucht.
    • Die Daten zeigen auch, dass bei Frauen ab 35 die Ansteckungsdichte zurückgeht und damit eine zytologische Untersuchung alle drei Jahre ausreicht. Diese allerdings wird dann flankiert von einen HPV-Test.
  • Dünnschichtzytologie

    Die Dünnschichtzytologie ist eine moderne Fortentwicklung auf dem Gebiet der zytologischen Abstrichdiagnostik. Sie überführt das Probenmaterial des Abstrichs zunächst in eine spezielle Flüssigkeit. Damit wird eine Fixierung (Haltbarmachung) der Zellen erreicht. Im Labor wird ein repräsentativer Anteil des Zellmaterials im Rahmen der Probenaufbereitung von störenden Bestandteilen, wie z.B. Schleim befreit, herausgefiltert, auf einen Objektträger übertragen und in einer sehr dünnen Schicht unter dem Mikroskop analysiert.

    Die restlichen Zellen können dann für den HPV- oder andere Tests verwendet werden. Im konventionellen Verfahren braucht man hierfür zwei oder mehr Abstrich-Proben.

    Damit wird eine vergleichsweise hohe Präzision erreicht. So haben Studien ergeben, dass die Dünnschichtzytologie 2,7 mal so oft höhergradig veränderte Zellen erkennt als im konventionellen Abstrichverfahren.¹

  • Erkrankungsrate

    Jährlich sterben in Deutschland ca. 1.500 Frauen an Gebärmutterhalskrebs. Über 4.000 Frauen erkranken neu in diesem Zeitraum.

  • Historie

    Seit 1971 übernimmt die Gesetzliche Krankenversicherung die Kosten für eine jährliche zytologische Untersuchung beim Frauenarzt. Seither ist die Zahl der Todesfälle um etwa 70 % gesunken. Allerdings stagniert sie jetzt auf einem immer noch zu hohen Niveau (s. Erkrankungsrate). Mit dem neuen Screeningmodell setzt die Gesetzliche Krankenversicherung die Vorgaben des Nationalen Krebsplans von 2008 um, mit dem das Bundesgesundheitsministerium den Vorgaben der Europäischen Leitlinien nachkommt und in Kooperation mit weiteren Institutionen (z.B. Deutsche Krebsgesellschaft) organisiert gegen die verschiedenen Krebsarten vorgeht. Der Gebärmutterhalskrebs gehörte zu den priorisierten fünf Krebsarten.

  • HPV

    Humane Papillomviren (HPV) bilden eine Virenfamilie mit ca. 200 bisher erkannten Virensubtypen. Nur ein Teil davon siedelt hauptsächlich im Genitalbereich. Hiervon wiederum gelten 13 als sogenannte Hochrisiko-Typen, die krebsauslösend sein können. Ca. 75 % der unmittelbaren Krebsvorstufen werden durch zwei dieser Hochrisiko-Viren (Typ 16 und 18) verursacht.

  • HPV-Infektionen

    Infektionen mit HPV treten häufig auf. 80 % aller Frauen sind im Laufe ihres Lebens mindestens einmal mit HPV infiziert. Bei der überwiegenden Mehrzahl der Infizierten zeigen sich keine Krankheitssymptome. Das Immunsystem bewältigt die Infektion, ohne dass sie bemerkt wird. Nur bei etwa 10 % der Frauen hält die Infektion dauerhaft an und kann bei 1 bis 3 % der Betroffenen Zellveränderungen bewirken.

  • HPV-Test

    Mit einem HPV-Test kann eine Infektion mit HP-Viren erkannt werden. Bei einem negativen HPV-Test ist die Wahrscheinlichkeit gering, dass es Zellveränderungen oder Krebsvorstufen gibt. Allerdings kann dies nicht zur Gänze ausgeschlossen werden.
    Für die Gebärmutterhalskrebs-Früherkennung werden grundlegende Anforderungen an einen HPV-Test gestellt. Dabei können sich die Tests in ihrer Methode zur Erkennung von HPV unterscheiden.
    Die verfügbaren HPV-Tests erkennen in jedem Fall die wichtigsten Hochrisikotypen und einige unterscheiden zwischen einzelnen Subtypen bzw. erkennen z.B. HPV-Typen 16 und 18 (siehe auch unter HPV).

  • HPV-Test: DNA oder RNA

    Für das Screening stehen HPV-Tests mit zwei unterschiedlichen Eigenschaften zur Verfügung: Der DNA-Test erkennt das Vorhandensein von Erbsubstanz des Virus, der RNA-Test zusätzlich seine Aktivität (z.B. die Transkriptase).
    Da das Virus meist eine vergleichsweise lange Zeit braucht, um eine gefährliche Zellveränderung auszulösen, ist es von Vorteil, nicht nur das Vorhandensein, sondern die Aktivität des Virus zu erkennen. Studien zeigen, dass der RNA-Test den Anteil der fälschlicherweise positiven Ergebnisse (also: der Test sagt, eine Infektion liegt vor, obwohl das gar nicht der Fall ist oder keine Rolle bei der Krebsentstehung spielt) deutlich reduzieren kann und damit auch den Anteil der Frauen, die durch ein falsch-positives Testergebnis beunruhigt und zur Abklärung einbestellt werden.

  • HPV-Impfung

    Seit 2007 übernehmen die gesetzlichen Kassen die HPV-Impfung gegen Papillomviren für Mädchen und (seit 2018) auch für Jungen zwischen 9 und 17 Jahren. Erfolgt die Impfung bis zu einem Alter von 14 Jahren sind zwei Impfdurchgänge erforderlich, Ab 14 Jahren benötigt man drei Impfdurchgänge.
    Die Impfung sollte in jungem Alter erfolgen, weil sie eine eingeschränkte Wirkung hat, wenn bereits eine HPV-Infektion vorliegt. Bis zum 18. Lebensjahr können versäumte Impfungen nachgeholt werden. Einzelne Kassen übernehmen die Kosten bis zum 26. Lebensjahr.
    Die Impfung macht die Vorsorgeuntersuchung nicht überflüssig, weil sie nur gegen bestimmte Virentypen wirkt. Zudem ist die Wissenschaft nicht sicher, ob die Immunisierung ein Leben lang anhält. Deshalb macht die Impfung das Screening nicht überflüssig.

  • Klassifikation

    Die Medizin unterteilt krankhafte Zellveränderungen nach Entwicklungsstufen und anderen Eigenschaften. Nach diesen Stufen entscheidet die Ärztin/der Arzt über die nächsten therapeutischen (oder ergänzenden diagnostischen) Maßnahmen.

    In der medizinischen Praxis kommen mehrere Klassifikationsmodelle zur Anwendung. Zum Beispiel orientiert sich in Deutschland die Medizin nach der „Münchener Nomenklatur III“ der Deutschen Gesellschaft für Zytologie. Hiernach werden die Zellveränderungen bei Gebärmutterhalskrebs in ca. 20 unterschiedlichen Kategorien unterteilt.

    Ein weiteres Klassifikationsmodell (CIN, auf Deutsch: „Zervikale Intraepitheliale Neoplasie”) unterteilt die noch gut zu entfernenden veränderten Zellen nach drei Stufen (siehe das folgende Schaubild und die Erklärungen).

    CIN 1 sind leichte Zellveränderungen, die sich innerhalb von zwei Jahren bei mehr als der Hälfte der betroffenen Frauen zurückbilden.

    CIN 2 sind mittelschwere Zellveränderungen, die sich bei etwas mehr als einem Drittel der betroffenen Frauen von alleine zurückbilden.

    CIN 3 sind schwerwiegende Zellveränderungen, die sich selten (vor allem bei sehr jungen Frauen und Schwangeren) zurückbilden können; diese Zellveränderungen sind noch kein Krebs, sondern die eigentliche Krebsvorstufe. Die Veränderungen sind noch auf die obere Gewebeschicht, das Deckepithel, begrenzt, so dass sie recht sicher entfernt, d.h. geheilt werden können.

    Karzinom: Das ist ein Tumor, der in die unter dem Epithel liegende Schleimhautschicht hineingewachsen ist. Er wird auch als invasiver Gebärmutterhalskrebs bezeichnet.

  • „Pap-Test“

    Pap-Test (genannt nach dem griechischen Arzt George Papanicolaou) ist die umgangssprachliche Bezeichnung für eine Untersuchung von Zellen des Gebärmutterhalses unter dem Mikroskop durch entsprechend geschultes medizinisches Personal und Fachärzte. Krebsvorstufen und bereits vorhandene Krebszellen werden bei einer einmaligen Untersuchung zu etwa 70 Prozent erkannt.

  • Operationsstufen

    Resektion: Das erkrankte Oberflächengewebe am Gebärmutterhals wird möglichst gewebeschonend mit der Elektroschlinge oder dem Laser abgetragen. Wird dabei ein kegelförmiges Gewebe vom Gebärmutterhals entfernt, wird der Vorgang als Konisation bezeichnet.
    Laservaporation: In geeigneten Fällen kann eine Entfernung von erkrankten Zellen durch Verdampfung (Vaporisation) mit dem Laser erfolgen.
    Trachelektomie: Wenn Gewebeveränderungen nicht mehr durch eine Resektion/Konisation zu entfernen sind, kann eine Entfernung des Gebärmutterhalses und des unmittelbar umgebenden Gewebes angeraten sein. Schwangerschaften sind nach einer Trachelektomie weiterhin möglich.
    Hysterektomie: Bei fortgeschrittener Erkrankung werden die Ärzte die Entfernung der kompletten Gebärmutter empfehlen. Nach der vollständigen Hysterektomie ist eine Schwangerschaft nicht mehr möglich.
    Wenn mehr Gewebe von bösartigen Veränderungen betroffen ist, ist ein entsprechend größerer chirurgischer Eingriff notwendig und / oder eine Strahlen- bzw. Chemotherapie.

  • Vorsorge und Früherkennung

    Fragen und Antworten für Frauen und Mädchen
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  • Einfach erklärt

    Glossar zu Begriffen und Zusammenhängen
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