Was wird zur Vorsorge und Früherkennung getan?
Gebärmutterhalskrebs ist kein Schicksal. Anders als bei alle anderen Krebsarten, kann seine Entstehung fast vollständig verhindert werden. Deshalb gibt es eine Reihe an Maßnahmen zur Vorsorge und Früherkennung für Mädchen und Frauen:
Seit 1971 übernimmt die Gesetzliche Krankenversicherung die Kosten für eine jährliche Untersuchung beim Frauenarzt.
Seit 2007 wird der HPV-Test von den Gesetzlichen Krankenkassen erstattet, wenn es vorher einen auffälligen Zellbefund gab.
Seit 2007 übernehmen die gesetzlichen Kassen die HPV-Impfung für Mädchen und Jungen zwischen 9 und 14 Jahren. Bis zum 18. Lebensjahr können versäumte Impfungen nachgeholt werden. Einzelne Kassen übernehmen die Kosten bis zum 26. Lebensjahr.
Im Laufe der nächsten Monate (Stand Oktober 2016) soll ein neues Vorsorge-Verfahren eingeführt werden: Frauen ab 35 Jahren können dann alle drei Jahre eine sogenannte Co-Testung in Anspruch nehmen. Das ist die Kombination aus Zytologie und HPV-Test. Da jeder der beiden Tests bestimmte Stärken und Schwächen hat, erwartet man durch die Kombination noch sicherere Testergebnisse. Für Frauen zwischen 20 und 35 Jahren bleibt es bei der jährlichen zytologischen Untersuchung. In einer Einführungsphase von sechs Jahren sollen Daten erhoben werden, um auf Basis der dann gewonnen Erkenntnisse das Vorsorgeverfahren endgültig zu verbessern.
Die Initiative GEBÄRMUTTERHALSKREBS VERHINDERN! begrüßt diese neue Entwicklung – bemängelt aber, dass die Verantwortlichen für Vorbereitungsschritte und Start dieses Verfahrens keine bestimmten Termine gesetzt haben, so dass die eigentlich dringend gebotene Einführung sich weiter verzögern könnte.